Sonstige Lohnabgaben

Jeder kanadische Arbeitnehmer muss Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, die automatisch vom Lohn abgezogen werden. Dazu gehören die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (Canada Pension Plan) und zur Beschäftigungsversicherung (Employment Insurance). Der Lohnabzug für die gesetzliche Rentenversicherung beträgt für das Jahr 2007 4,95 % (Arbeitnehmer) des Einkommens eines Angestellten, wobei Obergrenzen zu beachten sind.  Weitere 1,87 CAD pro 100 CAD Einkommen werden 2007 in Kanada für die Employment Insurance abgezogen. Eine Sonderregelung gilt für Québec: Hier beträgt der Abzug 1,46 CAD pro 100 CAD Einkommen. Wie in Deutschland bezahlt auch der Arbeitgeber Beiträge. Umfassende Informationen zu diesem Thema finden Sie in Kapitel 9. [...]