Bereits in Deutschland eingezahlte Rentenversicherungsbeiträge
Deutschland und Kanada haben am 14. November 1985 ein Abkommen über soziale Sicherheit getroffen, welches zum 1. April 1988 in Kraft getreten ist. Ein solches Abkommen wurde zudem zwischen Deutschland und Québec geschlossen.
Haben Sie bereits einige Zeit in Deutschland gearbeitet und in die Deutsche Rentenversicherung (bis zum 30. September 2005: Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) eingezahlt, erhalten Sie Ihre Rente aus den Beitragszeiten in voller Höhe. Ihren Wohnsitzwechsel müssen Sie jedoch rechtzeitig, am besten bereits drei Monate vor Antritt der Reise, der Deutschen Rentenversicherung mitteilen. [...]
Hier das komplette Buch bestellen!
Christina Klein
Kanada: Leben und arbeiten in Kanada
88 Seiten, DIN A5, Paperback
-
Navigation
